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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EcoEngine Renovierung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Bauleistungen, insbesondere Renovierungs-, Sanierungs- und Handwerksarbeiten.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

4. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preise. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Auftragnehmer vor, seine Preise der allgemeinen Kostentwicklung anzupassen.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Bei Arbeiten nach Aufwand werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie das verbrauchte Material in Rechnung gestellt.

4. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Ausführung der Arbeiten

1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den vereinbarten Spezifikationen aus.

2. Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin ist ausdrücklich vereinbart.

3. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu schaffen (z.B. Zugang, Strom, Wasser).

4. Behinderungen der Arbeiten durch den Auftraggeber berechtigen zur Verlängerung der Ausführungsfristen und zur Berechnung der entstehenden Mehrkosten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat alle notwendigen Genehmigungen und Bewilligungen auf eigene Kosten zu beschaffen.

2. Der Auftraggeber hat vorhandene Versorgungsleitungen rechtzeitig kenntlich zu machen.

3. Der Auftraggeber gewährleistet die Räumung und Reinigung der Arbeitsstelle vor Beginn der Arbeiten.

4. Bei Verzug des Auftraggebers mit seinen Mitwirkungspflichten trägt er die entstehenden Mehrkosten und haftet für entstehende Schäden.

§ 6 Gefahrübergang und Abnahme

1. Die Gefahr geht mit der Abnahme der Bauleistung auf den Auftraggeber über.

2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

3. Eine förmliche Abnahme kann von beiden Vertragsparteien verlangt werden.

4. Nimmt der Auftraggeber die Bauleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt sie als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Bauleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauwerke und 2 Jahre für andere Werke, soweit nicht die VOB/B Anwendung findet.

3. Bei der Verwendung vom Auftraggeber beigestellter Materialien oder bei Arbeiten nach Vorgaben des Auftraggebers entfällt die Gewährleistung für dadurch verursachte Mängel.

4. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl.

§ 8 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

3. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die vom Auftragnehmer eingebauten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.

§ 10 Aufbewahrung und Entsorgung

1. Vorhandene Einrichtungsgegenstände werden vom Auftragnehmer nur nach besonderer Vereinbarung verwahrt.

2. Eine Haftung für Gegenstände des Auftraggebers wird nicht übernommen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Die Entsorgung von Bau- und Abbruchmaterial erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Urheberrecht

1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und ähnliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

2. Sie dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Bei Nichtauftragserteilung sind sämtliche Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

§ 12 Datenschutz

1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Kündigung

1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 4 Wochen
  • Insolvenz einer Vertragspartei
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

4. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Kontaktdaten

EcoEngine Renovierung GmbH
Musterstraße 123
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: https://solarpower-ecoengine.com

Geschäftsführung: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789

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